Das geht auch! Verkehr vermeiden

Verkehrsvermeidung von Berufs- und Pendelverkehr sowie Geschäftsreisen ist eine besonders wirksame Strategie. Insbesondere die Digitalisierung hat dafür neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet: Homeoffice, Videokonferenzen oder das gemeinsame Bearbeiten von Dateien über das Internet machen diese neuen, zeitlich und ortsunabhängige Arbeitsformen möglich, vermeiden Verkehr und steigern die Lebensqualität.

Alternativen zum Arbeitsweg.

Wo immer es betrieblich möglich ist, können durch Arbeiten im Homeoffice Fahrten zum Arbeitsort an entsprechenden Werktagen ganz entfallen. Dafür müssen die Rahmenbedingungen und die Ausstattung (Hard- und Software) für das Homeoffice gegeben sein. Mobiles Arbeiten spielt für Mitarbeitende im Außendienst oder Vertrieb und bei Vielreisenden eine wichtige Rolle. In einigen Fällen kommen alternative Formen zum Büroarbeitsplatz wie z. B. Co-Working-Spaces (dezentrale, gemeinschaftlich genutzte Büroräume/-gebäude) in Frage. Der Arbeitgebende kann seinen Mitarbeitenden vergünstigte oder sogar kostenlose Nutzungskontingente in Co-Working-Spaces zur Verfügung stellen.  

Auch der Unternehmensstandort ist zudem besonders wichtig, z. B. die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel, die Radverkehrsinfrastruktur, Wohnmöglichkeiten und -kosten in der Nähe des Arbeitsortes. 

 

Was ist der Unterschied?

Telearbeit

Telearbeit ist eine seit 2016 gesetzlich geregelte Arbeitsform: „Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgebenden fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgebende eine … wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat.“

Mobiles Arbeiten

Mobiles Arbeiten ist nicht gesetzlich geregelt, wohl aber gelten auch hier das Arbeitszeitgesetz und gesetzliche Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Mobiles Arbeiten kann im Gegensatz zur Telearbeit überall stattfinden, in der heimischen Wohnung, auf Dienstreisen oder auch bei Kund:innen. Arbeitgebernde stellen meist die notwendigen Betriebsmittel wie Notebook mit VPN-Zugang und Mobiltelefon. 

Homeoffice

Frei zitierte Definition nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, 2021, 5: „Homeoffice ist eine Form des mobilen Arbeitens. Sie ermöglicht es Beschäftigten, nach vorheriger Abstimmung mit dem Arbeitgeber, zeitweilig im Privatbereich, zum Beispiel unter Nutzung tragbarer IT-Systeme wie Notebooks oder Datenträgern, für den Arbeitgeber tätig zu sein.“

Quellen:
iwkoeln.de
https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2022/IW-Report_2022-Homeoffice-nach-Pandemie.pdf