Die perfekte Ergänzung: Das Fahrrad

Das Fahrrad ist eine naheliegende Alternative zum PKW und die optimale Ergänzung zum ÖPNV. Auch wer länger pendelt kann mit dem Fahrrad gut die letzten Meter meistern. Nachweislich können durch das Fahrradfahren sogar Personalausfälle durch Krankheit reduziert werden. Dafür benötigt es Infrastruktur und passende Plätzchen für die Drahtesel – denn ohne nahtlose Radwege oder Schutzstreifen bleiben nur größere Umwege, die natürlich den Alltagsverkehr, z.B. auf dem Weg zur Arbeit, keine echte Alternative bieten. Und ohne geschützte und sichere Fahrradabstellanlagen und Duschmöglichkeiten für Radfahrende wird man seine Mitarbeitenden nur schlecht für einen Umstieg begeistern können. Was braucht es also, um die Fahrt an der frischen Luft attraktiv zu machen?

Die Infrastruktur für das Rad bezieht sich vor allem auf Abstellanlagen. Dabei müssen diese gut über ausreichend breite und markierte Wege zu erreichen sein. Hochwertige Fahrradabstellanlagen sind diebstahlsicher, überdacht, wetterfest und eventuell beheizt. Es sind geschlossener Systeme (Fahrradgaragen) oder aber Radhäusern mit begrenztem Zugang denkbar. Wichtig ist auch die Möglichkeit, das Fahrrad mit gut anschließen zu können. Idealerweise werden die Abstellanlagen mit Ladevorrichtung versehen. Vom ADFC-empfohlene Abstellanlagen finden Sie hier: https://www.adfc.de/artikel/adfc-empfohlene-abstellanlagen-gepruefte-modelle

Niemand möchte gerne verschwitzt an den Schreibtisch oder zum Termin. Attraktive, diskrete und moderne Duschmöglichkeiten und Umkleideräumen sind deshalb in ausreichender Anzahl bereit zu stellen.

Neben dem Laden ist auch die Wartung wichtig. Dazu gehört zum einen die Bereitstellung von Basis-Werkzeug und Material für schnelle Fahrradreparaturen und ggf. das kostenfreie Angebot regelmäßig private Fahrräder im Betrieb kontrollieren und reparieren zu lassen.

Wichtig: Alle Maßnahmen und Einrichtungen müssen gut gefunden werden können. Deshalb neben der Information aller Mitarbeitenden auch auf ein gutes Wegeleitsystem achten. 

Das Fahrrad als Dienstfahrzeug

Unternehmen können ihren Mitarbeiter Diensträder auch zur Verfügung stellen und damit sogar Steuern sparen.

Die Mitarbeitenden bekommen ein neues Rad, schonen die Umwelt und bleiben fit. Das Dienstfahrrad (oder kurz Dienstrad) ist ein Fahrrad, Pedelec oder E-Bike, welches Mitarbeitenden durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zur Verfügung gestellt wird und auch für private Zwecke genutzt werden kann. Ähnlich zu Modellen für Dienstwagen erfolgt dies in der Regel über eine Gehaltsumwandlung.

  1. Grundsätzlich gibt es zwei Modelle, Mitarbeitenden ein Dienstrad zur Verfügung zu stellen:
  2. Das vollständig arbeitgeberfinanzierte Fahrrad:
    Der oder die Arbeitgeber:in erwirbt oder least hierfür ein Dienstfahrrad und stellt es den Mitarbeitenden in einem Überlassungsvertrag oder einem Zusatz zum Arbeitsvertrag bereit.
  3. Das Fahrrad-Leasing:
    Der oder die Arbeitgeber:in schließt für die Mitarbeitenden einen Leasingvertrag über ein Dienstrad ab. Die Laufzeit beträgt in der Regel 36 Monate. Die monatliche Ratenzahlung variiert je nach Fahrradmodell und ist günstiger als der Privat-Kauf.

Wenn Arbeitnehmer:innen das geleaste Fahrrad beruflich und privat nutzen möchten, sind die folgenden Umsetzungsspezifikationen zur Förderung und Besteuerung zu beachten:

  • Dienstrad als Gehaltsextra (Modell A)
    Erhalten Arbeitnehmer:innen zusätzlich zu ihrem vereinbarten Gehalt ein (personalisiertes) Dienstrad als Gehaltsextra, handelt es sich um eine freiwillige Leistung und ist der geldwerte Vorteil steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG). Eine Beteiligung des Mitarbeitenden per Barlohnumwandlung darf nicht erfolgen. Konkret bedeutet dies, dass Arbeitnehmer:innen für die private Nutzung die Privatentnahme nicht versteuern müssen und dadurch bei der Einkommens- und Umsatzsteuer sparen.
  • Dienstrad per Gehaltsumwandlung (Modell B)
    Beim Dienstrad per Gehaltsumwandlung beteiligt sich der Mitarbeitende an der Monatsrate aus dem Bruttolohn (sog. Barlohnumwandlung).

Um das Dienstrad noch attraktiver zu machen, können sich Arbeitgeber:innen an den Kosten beteiligen oder diese übernehmen. Seit 2020 gilt für Diensträder, E-Bikes und S-Pedelecs die privat genutzt werden die „0,25 Prozent-Regel“.

Auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können ein Fahrrad mit den dargestellten Steuervorteilen beziehen. Die Kosten für die Anschaffung sind dabei selbst zu tragen, können aber als Betriebsausgaben abgeschrieben werden. 

Fazit

Für Arbeitnehmer:innen erweitert das Dienstrad ihre Mobilitätsoptionen. Im Vergleich zu einem Direktkauf eines gleichwertigen Fahrrades lohnt es sich durch steuerliche Vergünstigungen in der Anschaffung und im Unterhalt immer und ist günstiger als bei einem Privatkauf. Zusätzlich können die Versicherung, Reparaturen und der notwendige Zubehör mit in das Leasing aufgenommen werden. Mit einem Dienstrad können nicht nur kurze Distanzen, sondern auch längere Distanzen (mit dem Pedelec oder E-Bike) zurückgelegt werden und ist somit auch für Berufspendelnde geeignet, die weiter von ihrem Arbeitsplatz entfernt wohnen.

Auch für Arbeitgeber:innen sind die Vorteile von Diensträdern vielfältig. Nicht zuletzt durch die Einsparung an Pkw-Parkplätzen. Es bietet einen wertvollen Benefit bei der Rekrutierung und Bindung von qualifizierten Mitarbeitenden und schafft somit einen Wettbewerbsvorteil als attraktives Unternehmen. Durch umfassende Ausfallversicherungen tragen die Arbeitgeber:innen je nach Leasing-Partner keine bis geringe Risiken. Die Fahrräder mussten nicht abgeschrieben werden, da sie zum Anlagevermögen gehören. Neben den steuerlichen Vorteilen (z.B. Einsparung von Lohnnebenkosten durch Gehaltsumwandlung) profitiert das Unternehmen auch von der Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden und somit auch von ihrer Produktivität.

Quellen:
VER.DI 2017: FAQ zum Thema „Jobrad“. Fachbereich Bund + Länder NRW. Stuttgart. Online verfügbar unter: https://bund-laender-nrw.verdi.de/++file++594b6ce0e58deb67cd559bc6/download/2017_FAQ%20Jobrad_verdi.pdf
BIKELEASING 2022: Dienstrad-Leasing für Arbeitgeber: Kostenfrei. Aufwandsarm. Risikolos. Online verfügbar unter: https://www.bikeleasing.de/arbeitgeber